Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herr Karsten Birkholz, und der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Prötzel, Herr Rudolf Schlothauer, haben folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Mit anwaltlichem Schreiben vom 26.06.2009 hat sich hier die Rechtsanwaltskanzlei Müller-Wrede & Partner gemeldet und macht für Herrn Holger Bark Honorar für verschiedenste Bauvorhaben geltend. Die Bauvorhaben stehen im Zusammenhang mit dem Amt Barnim-Oderbruch, der Gemeinde Prötzel und der Gemeinde Neulewin.

Die Amtsverwaltung empfiehlt, dass die voraussichtlich beteiligten Gemeinden Neulewin und Prötzel und das Amt Barnim-Oderbruch aus Praktikabilitätsgründen gemeinsam über das Amt Barnim-Oderbruch eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Prüfung und Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen. Hierfür ist die Zustimmung der Gemeinden Neulewin und Prötzel erforderlich.

 

Da im Rahmen der am 21.07.2009 stattfindenden Amtsausschusssitzung die dann vom Amt Barnim-Oderbruch zu übernehmende Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei besprochen werden soll, ist eine zeitnahe Zustimmung der Gemeinden erforderlich.

 

Die Zustimmung, dass das Amt Barnim-Oderbruch und die Gemeinden Neulewin und Prötzel sich durch eine einzige Rechtsanwaltskanzlei vertreten lassen, wird hiermit erteilt.

 

Die Eilentscheidung wurde durch die Gemeindevertretung am 21.09.2009 bestätigt.