Sitzung: 21.10.2009 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt
entsprechend § 82 Abs.4 der
Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 GVBl. I/07,
(Nr.19), S.286, die
geprüften Jahresrechnungen 2007 und 2008 mit seinen Anlagen.