Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt entsprechend § 82 Abs.4 der

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 GVBl. I/07,

(Nr.19), S.286, die geprüften Jahresrechnungen 2007 und 2008 mit seinen Anlagen.