Sitzung: 21.10.2009 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt entsprechend § 82 Abs. 4 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) vom 18.12.2007, GVBl.
I/07, (Nr.19), S. 286 die, auf die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Sachverhalte
beschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 der
Gemeinde Neulewin.