Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt entsprechend § 82 Abs. 4 der

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) vom 18.12.2007, GVBl.

I/07, (Nr.19), S. 286 die, auf die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Sachverhalte

beschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 der

Gemeinde Neulewin.