Sitzung: 24.11.2009 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt
entsprechend § 82 Abs. 4 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.)
vom 18.12.2007, GVBl.
I/07, (Nr.19), S. 286 die, auf die vom
Rechnungsprüfungsamt geprüften Sachverhalte
beschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die
Haushaltsjahre 2007 und 2008 der
Gemeinde Neulewin.