Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

1.      Dem Antrag der bio-strom Energiesysteme GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Günter Schlotmann, Vechtaer Marsch 9, 49377 Vechta, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt.

2.      Für den Ortsteil Wuschewier soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“ Wuschewier gemäß § 12 Absatz 1 BauGB aufgestellt werden.

         Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Wuschewier nahe dem Gelände der Tierhaltungsanlage.

         Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung) die Realisierung einer Biogaserzeugungs-, aufbereitungs- und -einspeiseanlage einschließlich der Nebenanlagen wie Fahrsilos und Lagerbehälter auf dem Vorhabensgrundstück der Flurstücke 68 und 69 planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern. Die Anbindung soll über die vorhandene Zufahrt Am Horst erfolgen.

Im Plangebiet liegen die Flurstücke 68 und 69, der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

Das Plangebiet ist in dem als Anlage nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

3.      Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die nach § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

4.      Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).