Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin soll für ein Gebiet geändert werden.

Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Wuschewier nahe dem Gelände der Tierhaltungsanlage.  Im Gebiet liegen die Flurstücke 68 und 69, der Flur 4, Gemarkung Wuschewier.

Das Plangebiet ist in dem als Anlage nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

2. Die Gemeindevertretung Neutrebbin stimmt den vorgenannten Änderungsabsichten zu und leitet ein Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

 

5. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden.

 

6. Der Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).