Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin möge beschließen:

 

1.      Dem Antrag der ALTUS Aktiengesellschaft, Kleinoberfeld 5, 76135 Karlsruhe
auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt.

 

2.      Für den Ortsteil Alttrebbin soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB aufgestellt werden.

         Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Alttrebbin, Flur 1 befindlichen Flurstücke 28, 30, 31, 32, 64/2, 66 und 67 auf einer Gesamtfläche von etwa 150 ha.

         Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ (§ 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung) die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

Das Plangebiet ist in dem als Anlage 2 nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB in geeigneter Art und Weise durchzuführen.

 

5.      Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB geändert werden.

 

6.      Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).