Sitzung: 11.02.2010 Hauptausschuss der Gemeinde Neutrebbin
Beschluss: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03 „Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Entwurf der Begründung, einschließlich Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans und die
Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB 1 Monat
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und
zu dem Begründungsentwurf einzuholen.