Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Eilentscheidung

 

Der Amtsausschussvorsitzende, Herr Rudolf Schlothauer, und der Amtsdirektor, Herr Karsten Birkholz, haben am 07.12.2009 folgende Eilentscheidung gemäß § 140 i.V.m. § 58 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202, 207) getroffen:

 

In der Oberschule Neutrebbin wurde im Herbst dieses Jahres eingebrochen. Es wurden hierbei 15 Laptops entwendet. Die Oberschule benötigt jedoch diese Technik zur Unterrichtsdurchführung dringend.

Durch den Schulträger, das Amt Barnim-Oderbruch, wurden Angebote zur Ersatzbeschaffung eingeholt. Das kostengünstigste Angebot liegt bei einer Angebotssumme von 6.897,24 €.

Diese Summe ist allerdings eine überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 2200.5200 deren Haushaltsansatz 6.400,- € entsprechend der Nachtragshaushaltssatzung betrug.

 

Der Amtsausschussvorsitzende, Herr Rudolf Schlothauer, und der Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch, Herr Karsten Birkholz, treffen die Eilentscheidung eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 2200.5200 des Amtshaushaltes in Höhe von 6.897,24 € (Ersatz der entwendeten Laptops) vorzunehmen. Die Deckung erfolgt aus der Erstattung der Versicherung sowie aus nicht benötigten, geplanten Haushaltsmitteln in der Grundschule Neutrebbin (HH-Stelle 2103.5200).

 

Wriezen, den 07.12.2009

 

gez. Rudolf Schlothauer                                    gez. K. Birkholz 

Amtsausschussvorsitzender                               Amtsdirektor