Sitzung: 01.03.2010 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Metzdorf“ in der Fassung vom 01.03.2010 samt Begründung.
2. Die Gemeindevertretung bestimmt den Bebauungsplan „Solarpark Metzdorf“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufzufordern.
3. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den
Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen
sowie die Nachbargemeinden, Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu
benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.