Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Metzdorf“ in der Fassung vom 01.03.2010 samt Begründung.

2. Die Gemeindevertretung bestimmt den Bebauungsplan „Solarpark Metzdorf“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufzufordern.

3. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen sowie die Nachbargemeinden, Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.