Sitzung: 06.05.2010 Hauptausschuss der Gemeinde Neutrebbin
Beschluss: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlagen 1 und 2) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben sowie die Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 03
„Sondergebiet Photovoltaik Alttrebbin“
der Gemeinde Neutrebbin wird als Satzung beschlossen. Die Begründung
einschließlich Umweltbericht mit Stand 22.04.2010 sowie
die sonstigen Planungsunterlagen werden gebilligt.
4. Der Bebauungsplan ist der
höheren Verwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Die
Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung
nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.