Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlagen 1) beschlossen.

 

2.      Die Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

3.      Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neutrebbin wird beschlossen.

 

4.      Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.