Sitzung: 06.05.2010 Hauptausschuss der Gemeinde Neutrebbin
Beschluss: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen
Abwägungstabellen (Anlagen 1) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der Bebauungsplan Nr. 02
„Biogasanlage Altlewin“ der Gemeinde Neutrebbin wird als Satzung beschlossen.
4. Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Gemeinde ist ortsüblich bekanntzumachen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht
bereits zu halten.