Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlagen 1) beschlossen.

 

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage der 3. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

3.       Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin wird in der vorliegenden Fassung vom 22.04.2010 beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Stand 22.04.2010 wird gebilligt.

 

4.      Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann     ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin wirksam.