Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt, dass der Firma Vattenfall Europe Mining AG, mit Sitz in 03050 Cottbus, Vom-Stein-Straße 39, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus im Handelsregister in der Abteilung B unter der Nummer HRB 3326, sowie durch sie beauftragte Dritte (sowohl Privatpersonen, als auch Firmen) das Betreten der gemeindeeigenen Grundstücke der Gemeinde Neutrebbin, einzeln aufgeführt in der Anlage untersagt wird.

Dies gilt insbesondere für die Erkundungsmaßnahmen zur Verpressung von Kohlendioxid im Rahmen der CCS Technologie, aber auch für das Aufsuchen des Bodenschatzes „Sole“.

Die Untersagung gilt nur, soweit nicht ein Betretungsrecht hinsichtlich der in den Anlagen genannten Grundstücke aufgrund spezieller rechtlicher Normen (z. B. § 12 Absatz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 14 Brandenburgisches Straßengesetz) gestattet werden muss.