Sitzung: 27.05.2010 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin
beschließt, dass der Firma Vattenfall Europe Mining AG, mit Sitz in 03050
Cottbus, Vom-Stein-Straße 39, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus im
Handelsregister in der Abteilung B unter der Nummer HRB 3326, sowie durch sie
beauftragte Dritte (sowohl Privatpersonen, als auch Firmen) das Betreten der
gemeindeeigenen Grundstücke der Gemeinde Neutrebbin, einzeln aufgeführt in
der Anlage untersagt wird.
Dies gilt insbesondere für die
Erkundungsmaßnahmen zur Verpressung von Kohlendioxid im Rahmen der CCS
Technologie, aber auch für das Aufsuchen des Bodenschatzes „Sole“.
Die Untersagung gilt nur, soweit nicht ein
Betretungsrecht hinsichtlich der in den Anlagen genannten Grundstücke aufgrund
spezieller rechtlicher Normen (z. B. § 12 Absatz 1 Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg, § 14 Brandenburgisches Straßengesetz) gestattet werden
muss.