Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt folgende Änderungen der Förderrichtlinie zur Sportförderung von Kindern und Jugendlichen im Amt Barnim-Oderbruch:

 

Artikel 1

 

  1. Dem § 3 der Richtlinie wird folgender Wortlaut hinzugefügt:

„Dem Amtsdirektor bzw. einem Vertreter des Amtes Barnim-Oderbruch als Zuwendungsgeber soll die Möglichkeit gegeben werden, an der Übergabe von persönlichen Ehrungen teilzunehmen.“

 

  1. § 4 S. 1 der Richtlinie wird neu gefasst:

„Der Antrag auf Förderung ist bis zum 15.02. für das gesamte laufende Jahr schriftlich zu stellen.“

 

Artikel 2

 

Die benannten Änderungen treten am 01. Januar 2011 in Kraft.