Sitzung: 22.06.2010 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Barnim-Oderbruch beschließt folgende Änderungen der Förderrichtlinie zur Sportförderung von Kindern und Jugendlichen im Amt Barnim-Oderbruch:
Artikel 1
- Dem § 3 der Richtlinie wird folgender Wortlaut hinzugefügt:
„Dem Amtsdirektor bzw. einem Vertreter des Amtes Barnim-Oderbruch als Zuwendungsgeber soll die Möglichkeit gegeben werden, an der Übergabe von persönlichen Ehrungen teilzunehmen.“
- § 4 S. 1 der Richtlinie wird neu gefasst:
„Der Antrag auf Förderung ist bis zum 15.02. für das gesamte laufende Jahr schriftlich zu stellen.“
Artikel 2
Die benannten Änderungen treten am 01. Januar 2011 in
Kraft.