Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Metzdorf“ in der Fassung vom 06.09.2010 samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

2.      Die Gemeindevertretung bestimmt den Bebauungsplan „Solarpark Metzdorf“ samt Begründung und Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

3.      Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt­bezogenen Stellungnahmen sind folgende:

-      Landratsamt Märkisch-Oderland

-      Landesumweltamt Brandenburg

-      Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landes­museum, Abteilung Bodendenkmalpflege

-      Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

4.      Entgegen des Vorentwurfs kommt es zu einer Änderung im Entwurf des Bebauungs­plans:

Änderung

Das Plangebiet wird im Westen um das ca. 9 ha große Flurstück 3, Flur 1 Gemarkung Metzdorf erweitert.

Begründung

Die wirtschaftliche Konversionsfläche der ehemaligen Entenmastanlage wurde zusätzlich in das Plangebiet integriert, um in günstiger räumlicher Lage und in Anbindung an das vorhandene Vorhabengebiet eine Ausdehnung des Energieparks zu ermöglichen. Hierdurch erfährt die in Planung befindliche Erschließung eine intensivere Auslastung und das wirtschaftliche Potenzial der Gemeinde Bliesdorf wird besser ausgeschöpft.

5.      Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen sowie die Nachbar­gemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.