Sitzung: 10.09.2010 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1.
Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf
des Bebauungsplans „Solarpark Metzdorf“ in der Fassung vom 06.09.2010 samt
Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
2.
Die Gemeindevertretung bestimmt den Bebauungsplan
„Solarpark Metzdorf“ samt Begründung und Umweltbericht und die nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Offenlage.
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
3. Die nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
folgende:
- Landratsamt Märkisch-Oderland
- Landesumweltamt Brandenburg
- Brandenburgisches
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung
Bodendenkmalpflege
- Landesbüro anerkannter
Naturschutzverbände
4. Entgegen des Vorentwurfs kommt es zu
einer Änderung im Entwurf des Bebauungsplans:
Änderung
Das Plangebiet
wird im Westen um das ca. 9 ha große Flurstück 3, Flur 1 Gemarkung
Metzdorf erweitert.
Begründung
Die
wirtschaftliche Konversionsfläche der ehemaligen Entenmastanlage wurde
zusätzlich in das Plangebiet integriert, um in günstiger räumlicher Lage und in
Anbindung an das vorhandene Vorhabengebiet eine Ausdehnung des Energieparks zu
ermöglichen. Hierdurch erfährt die in Planung befindliche Erschließung eine
intensivere Auslastung und das wirtschaftliche Potenzial der Gemeinde Bliesdorf
wird besser ausgeschöpft.
5.
Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, den
Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich
bekanntzumachen sowie die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher
Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.