Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt, dass Vereinbarungen zu den im Gemeindeeigentum stehenden Feuerwehrgebäuden auf Grundlage der anliegenden Mustervereinbarung geschlossen werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Vereinbarungen mit den Gemeinden abzuschließen und wird insoweit vom Verbot des Selbstkontrahierens (Insich-Geschäft) befreit.