Sitzung: 29.11.2010 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Oderaue beschließt:
1. Der Amtsdirektor wird
unter Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ermächtigt, die Vereinbarung zwischen
der Gemeinde Neutrebbin und der Gemeinde Oderaue (Anlage 1) für die Gemeinde
Oderaue abzuschließen.