Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt:

 

1.      Der Amtsdirektor wird unter Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ermächtigt, die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Neutrebbin und der Gemeinde Oderaue (Anlage 1) für die Gemeinde Oderaue abzuschließen.