Sitzung: 29.11.2010 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf in der Fassung vom 29.11.2010 einschließlich der nach der TöB-Beteiligung erfolgten Änderungen samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
2.
Die Gemeindevertretung bestimmt den Entwurf der 1.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf (Stand
29.11.2010) samt Begründung und Umweltbericht zur erneuten Trägerbeteiligung gem.
§ 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Da die Grundzüge
der Planung nicht betroffen sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die
folgenden von den Änderungen berührten Behörden beschränkt:
-
Landratsamt Landkreis Märkisch-Oderland
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
3. Da die Öffentlichkeit von den
vorgenommenen Änderungen nicht betroffen ist, wird auf eine erneute Offenlage
oder Anhörung verzichtet.
4. Entgegen der ersten Fassung des Entwurfs
kommt es zu folgenden Änderungen in der 1. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans:
Änderung
Der Umweltbericht des FNP wurde um die Ergebnisse der Umweltprüfung zum BP
ergänzt.
Begründung
Der
Umweltbericht wurde ergänzt, um vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen
für eine ausreichende und sachgerechte „Berücksichtigung in der Abwägung“
bezüglich der relevanten Umweltbelange zu genügen.
Änderung
Die 1.
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde bzgl. des Verweises auf ein
Bodendenkmal überarbeitet.
Begründung
Der Hinweis auf ein bekanntes Bodendenkmal wurde entfernt, da innerhalb des
Geltungsbereiches kein Bodendenkmal bekannt ist.
Änderung
Die für die Kompensation von Eingriffen vorgesehenen Flächen werden in der
1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans auch als solche dargestellt.
Begründung
Die Darstellung und Festsetzung als Flächen zum Ausgleich erfolgt zur eindeutigeren Zuordnung zu den Eingriffen im sonstigen Sondergebiet Photovoltaik.
5.
Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die genannten
Behörden zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.