Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf in der Fassung vom 29.11.2010 einschließlich der nach der TöB-Beteiligung erfolgten Änderungen samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

2.      Die Gemeindevertretung bestimmt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf (Stand 29.11.2010) samt Begründung und Umweltbericht zur erneuten Trägerbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die folgenden von den Änderungen berührten Behörden beschränkt:

-          Landratsamt Landkreis Märkisch-Oderland

-          Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

3.      Da die Öffentlichkeit von den vorgenommenen Änderungen nicht betroffen ist, wird auf eine erneute Offenlage oder Anhörung verzichtet.

 

4.      Entgegen der ersten Fassung des Entwurfs kommt es zu folgenden Änderungen in der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans:

Änderung

Der Umweltbericht des FNP wurde um die Ergebnisse der Umweltprüfung zum BP ergänzt.

Begründung

Der Umweltbericht wurde ergänzt, um vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen für eine ausreichende und sachgerechte „Berücksichtigung in der Abwägung“ bezüglich der relevanten Umweltbelange zu genügen.

 

Änderung

Die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde bzgl. des Verweises auf ein Bodendenkmal überarbeitet.

Begründung

Der Hinweis auf ein bekanntes Bodendenkmal wurde entfernt, da innerhalb des Geltungsbereiches kein Bodendenkmal bekannt ist.

 

Änderung

Die für die Kompensation von Eingriffen vorgesehenen Flächen werden in der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans auch als solche dargestellt.

Begründung

Die Darstellung und Festsetzung als Flächen zum Ausgleich erfolgt zur eindeutigeren Zuordnung zu den Eingriffen im sonstigen Sondergebiet Photovoltaik.

 

5.      Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die genannten Behörden zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.