Sitzung: 29.11.2010 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf in der Fassung vom 29.11.2010 einschließlich der nach der TöB-Beteiligung erfolgten Änderungen samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
- Die Gemeindevertretung bestimmt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf (Stand 29.11.2010) samt Begründung und Umweltbericht zur erneuten Trägerbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die folgenden von den Änderungen berührten Behörden beschränkt:
Landratsamt Märkisch-Oderland
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Da die Öffentlichkeit von den vorgenommenen Änderungen nicht betroffen ist, wird auf eine erneute Offenlage oder Anhörung verzichtet.
- Entgegen der ersten Fassung des Entwurfs kommt es
zu folgenden Änderungen in der 1. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans:
Änderung
Der Umweltbericht des FNP wurde um die
Ergebnisse der Umweltprüfung zum BP ergänzt.
Begründung
Der Umweltbericht wurde ergänzt, um
vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen für eine ausreichende und sachgerechte „Berücksichtigung in
der Abwägung“ bezüglich der relevanten
Umweltbelange zu genügen.
Änderung
Die 1. Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplans wurde bzgl. des Verweises auf ein Bodendenkmal überarbeitet.
Begründung
Der Hinweis auf ein bekanntes Bodendenkmal
wurde entfernt, da innerhalb des Geltungsbereiches
kein Bodendenkmal bekannt ist.
Änderung
Die für die Kompensation von Eingriffen vorgesehenen Flächen werden in der 1. fortschreibung des Flächennutzungsplans auch als solche dargestellt.
Begründung
Die Darstellung und Festsetzung als
Flächen zum Ausgleich erfolgt zur eindeutigeren Zuordnung zu den Eingriffen im sonstigen Sondergebiet
Photovoltaik.
- Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die
genannten Behörden zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.