Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Bliesdorf billigt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf in der Fassung vom 29.11.2010 einschließlich der nach der TöB-Beteiligung erfolgten Änderungen samt Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung bestimmt den Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bliesdorf (Stand 29.11.2010) samt Begründung und Umweltbericht zur erneuten Trägerbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die folgenden von den Änderungen berührten Behörden beschränkt:

      Landratsamt Märkisch-Oderland

      Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

  1. Da die Öffentlichkeit von den vorgenommenen Änderungen nicht betroffen ist, wird auf eine erneute Offenlage oder Anhörung verzichtet.

 

  1. Entgegen der ersten Fassung des Entwurfs kommt es zu folgenden Änderungen in der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans:

     

      Änderung

      Der Umweltbericht des FNP wurde um die Ergebnisse der Umweltprüfung zum BP       ergänzt.

      Begründung

      Der Umweltbericht wurde ergänzt, um vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen für             eine ausreichende und sachgerechte „Berücksichtigung in der Abwägung“ bezüglich der           relevanten Umweltbelange zu genügen.

 

      Änderung

      Die 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde bzgl. des Verweises auf ein   Bodendenkmal überarbeitet.

      Begründung

      Der Hinweis auf ein bekanntes Bodendenkmal wurde entfernt, da innerhalb des             Geltungsbereiches kein Bodendenkmal bekannt ist.

 

      Änderung

      Die für die Kompensation von Eingriffen vorgesehenen Flächen werden in der 1.            fortschreibung des Flächennutzungsplans auch als solche dargestellt.

      Begründung

      Die Darstellung und Festsetzung als Flächen zum Ausgleich erfolgt zur eindeutigeren       Zuordnung zu den Eingriffen im sonstigen Sondergebiet Photovoltaik.

 

  1. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt, die genannten Behörden zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.