Sitzung: 27.01.2011 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde
Neutrebbin wird wie folgt geändert werden soll:
1. Der
Änderungsbereich betrifft Teilflächen des Flurstücks 113 und 114, Flur 2,
Gemarkung Neutrebbin. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8
Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05
„Biogasanlage Neutrebbin". Die bisherige Darstellung als Fläche für die
Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.
Die Lage der Plangebiete ergibt sich
aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
2. Die Gemeinde Neutrebbin stimmt den vorgenannten Änderungsabsichten zu und leitet
ein
Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.
3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung geben.
4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz
1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).