Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt, dass der             Flächennutzungsplan der Gemeinde Neutrebbin wird wie folgt geändert werden soll:

1.    Der Änderungsbereich betrifft Teilflächen des Flurstücks 113 und 114, Flur 2, Gemarkung Neutrebbin. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin". Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung aus Biomasse“ geändert werden.

Die Lage der Plangebiete ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

2.   Die Gemeinde Neutrebbin stimmt den vorgenannten Änderungsabsichten zu und leitet

      ein Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.

3.   Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der         Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.

      Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4.   Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4        Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).