Sitzung: 27.01.2011 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
1. Dem
Antrag der Biogas Neutrebbin GmbH und Co. KG i.G., vertreten durch Herrn Horst
Ostendorf, Bahnhofstraße 24, 15320 Neutrebbin, auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für das Gebiet
südlich der bestehenden Milchviehanlage die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
Im Plangebiet liegen Teilflächen der
Flurstücke 113 und 114 der Flur 2, Gemarkung Neutrebbin. Das Plangebiet ist dem
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu
entnehmen.
2. Ziel
der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die
Realisierung und den Betrieb von
Biogasanlagen einschließlich etwaiger Nebenanlagen planungsrechtlich zu
ermöglichen und zu sichern.
3. Die
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
4. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).