Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:

1.      Dem Antrag der Biogas Neutrebbin GmbH und Co. KG i.G., vertreten durch Herrn Horst Ostendorf, Bahnhofstraße 24, 15320 Neutrebbin, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin zu und beschließt für das Gebiet südlich der bestehenden Milchviehanlage die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

Im Plangebiet liegen Teilflächen der Flurstücke 113 und 114 der Flur 2, Gemarkung Neutrebbin. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.

2.      Ziel der o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb von  Biogasanlagen einschließlich etwaiger Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).