Sitzung: 28.03.2011 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue beschließt, den
Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch zu ermächtigen, den Beitritt der Gemeinde
Oderaue zur Gesellschaft für Interessenvertretung der kommunalen OSE-Aktionäre
mbH zu erklären bzw. für den Beitritt notwendige Erklärungen, Bestätigungen,
Genehmigungen usw. abzugeben.
Der Amtsdirektor, Herr Karsten Birkholz, wird vom Verbot
der Mehrfachvertretung gemäß § 135 Abs. 4 Satz 2 BbgKVerf i.V.m. § 181 BGB für
alle die Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre mbH
betreffenden Rechtsgeschäfte, insbesondere der Vertretung der Amtsgemeinden in
der Gesellschafterversammlung befreit. Das Weiteren wird hiermit dem Amt eine
Vollmacht zum Empfang von Erklärungen der Gesellschaft für Interessenvertretung
OSE-kommunaler Aktionäre mbH (insbesondere Ladungen zur
Gesellschafterversammlung) erteilt.