Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin beschließt, den Amtsdirektor des Amtes Barnim-Oderbruch zu ermächtigen, den Beitritt der Gemeinde Neulewin zur Gesellschaft für Interessenvertretung der kommunalen OSE-Aktionäre mbH zu erklären bzw. für den Beitritt notwendige Erklärungen, Bestätigungen, Genehmigungen usw. abzugeben.

Der Amtsdirektor, Herr Karsten Birkholz, wird vom Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 135 Abs. 4 Satz 2 BbgKVerf i.V.m. § 181 BGB für alle die Gesellschaft für Interessenvertretung der OSE-kommunale Aktionäre mbH betreffenden Rechtsgeschäfte, insbesondere der Vertretung der Amtsgemeinden in der Gesellschafterversammlung befreit. Das Weiteren wird hiermit dem Amt eine Vollmacht zum Empfang von Erklärungen der Gesellschaft für Interessenvertretung OSE-kommunaler Aktionäre mbH (insbesondere Ladungen zur Gesellschafterversammlung) erteilt.