Sitzung: 31.03.2011 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
1. Der
Planentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin
wird in der vorliegenden Fassung vom 17.03.2011 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der
Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neutrebbin und
der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4.
Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
3. Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.