Sitzung: 31.03.2011 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
1. Der
Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage
Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin wird in der vorliegenden Fassung vom
17.03.2011 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht
wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“
der Gemeinde Neutrebbin und der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange
von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben
dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
3. Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.