Sitzung: 27.04.2011 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Dem
Antrag des Vereins Kunst und Kultur im Oderbruch, vertreten durch Bärbel und
Manfred Nolting, Neulewin 16, 16259 Neulewin, auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die
Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin zu und beschließt für das Gebiet die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01 „Kunst und Kultur im
Garten“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
Im Plangebiet liegen Teilflächen der
Flurstücke 393 und 394 der Flur 1, Gemarkung Neulewin. Das Plangebiet ist dem
dieser Vorlage als Anlage beigefügtem flurstücksbezogenem Übersichtsplan
zu entnehmen.
2. Ziel
des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen
Sondergebietes (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Gestaltung und Realisierung der
Gartenanlage planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.
3. Die
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
4. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).