Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.      Dem Antrag des Vereins Kunst und Kultur im Oderbruch, vertreten durch Bärbel und Manfred Nolting, Neulewin 16, 16259 Neulewin, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin zu und beschließt für das Gebiet die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

Im Plangebiet liegen Teilflächen der Flurstücke 393 und 394 der Flur 1, Gemarkung Neulewin. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage beigefügtem flurstücksbezogenem Übersichtsplan zu entnehmen.

2.      Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Gestaltung und Realisierung der Gartenanlage planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).