Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Prötzel beschließt für die Gemarkung Prötzel folgende Punkte in Satzungen zu regeln:

1.      Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von bis zu 110 Kilovolt werden als Erdkabel errichtet und betrieben.

2.      Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 Kilovolt werden in Teilbereichen als Erdkabel errichtet und betrieben, wenn
1. Mindestabstände zu Wohngebäuden von 1.500m oder
2. Der Teilabschnitt in einem Gebiet liegt, das nach Abschnitt 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit Ausnahme von Naturdenkmalen oder geschützten Landschaftsbestandteilen zum Schutz ausgewiesen ist.

3.      Die Trassierung neuer Hoch- und Höchstspannungsleitungen hat, soweit technisch möglich, in der Regel im Verbund mit anderen Bandinfrastrukturen insbesondere Gasleitungen, Straßen, und Gleisen zu erfolgen