Sitzung: 28.04.2011 Gemeindevertretung Prötzel
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Prötzel beschließt für die Gemarkung Prötzel
folgende Punkte in Satzungen zu regeln:
1.
Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung
von bis zu 110 Kilovolt werden als Erdkabel errichtet und betrieben.
2.
Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung
von mehr als 110 Kilovolt werden in Teilbereichen als Erdkabel errichtet und
betrieben, wenn
1. Mindestabstände zu Wohngebäuden von 1.500m oder
2. Der Teilabschnitt in einem Gebiet liegt, das nach Abschnitt 4 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit Ausnahme von Naturdenkmalen oder
geschützten Landschaftsbestandteilen zum Schutz ausgewiesen ist.
3.
Die Trassierung neuer Hoch- und
Höchstspannungsleitungen hat, soweit technisch möglich, in der Regel im Verbund
mit anderen Bandinfrastrukturen insbesondere Gasleitungen, Straßen, und Gleisen
zu erfolgen