Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neutrebbin beschließt:

 

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den / der ?? jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

2.      Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin wird als Satzung beschlossen.

 

4.      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

5.      Die Erteilung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin durch die höhere Verwaltungsbehörde ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo er während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.