Sitzung: 26.05.2011 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neutrebbin beschließt:
1. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und
deren Behandlung entsprechend den / der ?? jeweiligen Empfehlungen in
den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin wird als
Satzung beschlossen.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 05 „Biogasanlage Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
5. Die Erteilung der
Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 05 „Biogasanlage
Neutrebbin“ der Gemeinde Neutrebbin durch die höhere Verwaltungsbehörde ist dann
ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass der
Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen
Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden
anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten wird und wo er während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.