Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Neulewin beschließt die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Verwendung der Mittel des § 13 Finanzausgleichgesetz, zum nächst möglichen Termin (31.12.2011).