Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel beauftragt den Amtsdirektor, nach Vorliegen der Stellungnahmen der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer und bei Ausbleiben der Angebote Dritter die zur Gründung eines kommunalen Unternehmens erforderlichen Schritte durchzuführen.

 

  1. Das kommunale Unternehmen soll folgenden (Gesellschafts-) Zweck haben:

 

·         erneuerbare Energien (Windkraft, Photovoltaik, Biomasse/Biogas, Geothermie, Solarthermie) entwickeln,

·         das Gebiet der Gemeinde Prötzel mit Elektrizität, Gas und Fernwärme versorgen,

·         Projektentwicklung und Projektmanagement bei der Entwicklung erneuerbarer Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Prötzel betreiben.

 

  1. Das kommunale Unternehmen soll in der Rechtsform einer

 

 

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gegründet werden.

 

  1. Das kommunale Unternehmen soll – soweit möglich – folgenden Namen haben:

 

 

__PEEG_Prötzeler Energieentwicklungsgesellschaft                                                      

 

  1. Für den Fall, dass Angebote Dritter oder abschlägige Stellungnahmen der Handwerkskammer und / oder der Industrie- und Handelskammer eingehen, ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Prötzel hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise einzubeziehen. Der unter Punkt 1 ersichtliche Beschluss darf dann nicht umgesetzt werden.

 

  1. Vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit ist eine ggf. erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung einzuholen.