Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neulewin wie folgt geändert werden soll:

1. Der Änderungsbereich betrifft Teilflächen der Flurstücke 393 und 94 der Flur 1 in der Gemarkung Neulewin.  Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8  Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kunst und Kultur im Garten“

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.

2. Die Gemeinde Neulewin stimmt den vorgenannten Änderungsabsichten zu und leitet ein Verfahren für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ein.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)