Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 30.06.2004. Die Satzung ist untrennbarer Teil des Beschlusses. Inhalt der Änderung:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 5 lautet:

Der Winterdienst auf folgenden Gehwegen wird abweichend vom Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung vom 30.06.2004 vom Tage der Bekanntmachung an von der Gemeinde durchgeführt:

 

Ortsteil Neulewin

Gehweg am westlichen Rand des Dorfangers von Hausnummer Neulewin 84 bis 127

Gehweg zwischen Hausnummer Neulewin 150 und 151 a

Gehweg zwischen Hausnummer Neulewin 12 und 25