Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, gemäß § 11 der Vereinbarung zur Nutzung des Feuerwehrgerätehauses Neulewin vom 01.03.2011 eine zusätzliche Vereinbarung über die Änderung des Kostenverteilungsverhältnisses zur Abrechnung der Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten mit Sätzen von 2/3 für die Feuerwehr (Haushalt des Amtes) und 1/3 für den Haushalt der Gemeinde Neulewin abzuschließen.