Sitzung: 25.01.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, gemäß § 11 der
Vereinbarung zur Nutzung des Feuerwehrgerätehauses Neulewin vom 01.03.2011 eine
zusätzliche Vereinbarung über die Änderung des Kostenverteilungsverhältnisses
zur Abrechnung der Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten mit Sätzen von 2/3
für die Feuerwehr (Haushalt des Amtes) und 1/3 für den Haushalt der Gemeinde
Neulewin abzuschließen.