Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss:

1.            Der städtebauliche Vertrag mit der NEA Neue Energien Adlig Reetz GmbH & Co. KG (NEA), Oderaue, hat klarzustellen, dass vom Investor die Kosten für die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zu übernehmen sind.

 

2.            Der Amtsdirektor wird beauftragt, mit dem Investor eine Vereinbarung abzuschließen zur Sicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter und eine Bankbürgschaft in Höhe von 1 Mio. € zu verlangen.