Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 4

Beschluss:

1.      Dem Antrag der Biogas Oderaue GmbH und Co. KG i.G., vertreten durch Herrn Andreas Freese, Gutenbergstraße 12, 49681 Garrel, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue zu und beschließt für das Gebiet des Flurstücks 36, Flur 1, Gemarkung Altmädewitz die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.

2.      Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11 Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer  Biogasanlage einschließlich etwaiger Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.

3.      Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

4.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

6.      Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der Gemeinde Oderaue im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02„Biogasanlage Oderaue“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.