Sitzung: 19.03.2012 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 4
Beschluss:
1.
Dem Antrag der Biogas Oderaue GmbH und Co. KG i.G.,
vertreten durch Herrn Andreas Freese, Gutenbergstraße 12, 49681 Garrel, auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Oderaue zu und beschließt
für das Gebiet des Flurstücks 36, Flur 1, Gemarkung Altmädewitz die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02 „Biogasanlage Oderaue“ gemäß § 12
Absatz 1 BauGB. Das Plangebiet ist dem dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen.
2.
Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch
Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ (§ 11
Absatz 2 BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Biogasanlage einschließlich etwaiger
Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und zu sichern.
3.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen
Versammlung durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung geben.
4.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB
soll durchgeführt werden.
5. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Baugesetzbuch).
6.
Für die Realisierung der städtebaulichen
Planungsleistungen durch das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH ist
eine Vereinbarung abzuschließen, mit der der Vorhabenträger zusichert, dass der
Gemeinde Oderaue im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02„Biogasanlage
Oderaue“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.