Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung Neulewin billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des
    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin mit Stand vom April 2012 samt
    Begründung und Umweltbericht.

2. Die Gemeindevertretung bestimmt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der
    Gemeinde Neulewin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der
    Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen
    Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu
    unterrichten.

3. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt den Offenlegungszeitraum zu bestimmen,
    diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen sowie die Nachbargemeinden, Behörden
    und Träger öffentliche Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer
    Stellungnahme zu bitten.