Sitzung: 03.05.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung Neulewin billigt den Vorentwurf
der 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Neulewin mit Stand vom April 2012 samt
Begründung und Umweltbericht.
2. Die Gemeindevertretung bestimmt die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Neulewin gemäß § 3 Abs. 1
BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie
gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu
unterrichten.
3. Das Amt Barnim-Oderbruch wird beauftragt den Offenlegungszeitraum zu bestimmen,
diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen
sowie die Nachbargemeinden, Behörden
und Träger öffentliche Belange zu
benachrichtigen und um die Abgabe einer
Stellungnahme zu bitten.