Sitzung: 03.05.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01 „Kunst und Kultur im Garten“ Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des
Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht einschließlich der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind
nach § 3 Absatz 2 BauGB einen Monat öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach
§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
- Gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind
die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem
Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht einzuholen.