Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

Beschluss:

Die Gemeinde Oderaue beschließt die Vereinbarung über den Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen im Bodenordnungsverfahren 3002R Neurüdnitz-Neuküstrinchen sowie die Übernahme von bisher nicht gemeindeeigenen gemeinschaftlichen Anlagen in das Eigentum der Gemeinde Oderaue. Die Vereinbarung trägt das AZ: 23-4-6472-0511/03. Der Amtsdirektor wird mit der Unterzeichnung beauftragt. „Für die Übernahme der kleinen Stichgräben und der Wege, die noch nicht in der Vereinbarung mit dem AZ: 23-4-6472-0511/03 aufgenommen worden sind, müssen noch jeweils separate Vereinbarungen abgeschlossen werden.“