Sitzung: 14.05.2012 Gemeindevertretung Oderaue
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Beschluss:
Die Gemeinde Oderaue beschließt die Vereinbarung über den
Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen im Bodenordnungsverfahren 3002R
Neurüdnitz-Neuküstrinchen sowie die Übernahme von bisher nicht gemeindeeigenen
gemeinschaftlichen Anlagen in das Eigentum der Gemeinde Oderaue. Die
Vereinbarung trägt das AZ: 23-4-6472-0511/03. Der Amtsdirektor wird mit der
Unterzeichnung beauftragt. „Für die Übernahme der kleinen Stichgräben und der
Wege, die noch nicht in der Vereinbarung mit dem AZ: 23-4-6472-0511/03
aufgenommen worden sind, müssen noch jeweils separate Vereinbarungen
abgeschlossen werden.“