Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt, das straßenrechtliche Teileinziehungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG für die kommunale Ortsverbindungsstraße zwischen Bliesdorf OT Vevais und Wriezen OT Schulzendorf für den Abschnitt Vevais bis zur Gemarkungsgrenze Schulzendorf einzuleiten. Hierbei wird im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Widmung nachträglich auf bestimmte Verkehrsarten eingegrenzt. Sinnvoll erscheint hier die Beschränkung auf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr soll weiterhin unbeschränkt möglich sein. Die Verwaltung des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Beschluss Blies/20090427/Ö14 wird aufgehoben.