Sitzung: 07.05.2012 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt, das
straßenrechtliche Teileinziehungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 BbgStrG für die
kommunale Ortsverbindungsstraße zwischen Bliesdorf OT Vevais und Wriezen OT
Schulzendorf für den Abschnitt Vevais bis zur Gemarkungsgrenze Schulzendorf
einzuleiten. Hierbei wird im Rahmen einer Allgemeinverfügung die Widmung
nachträglich auf bestimmte Verkehrsarten eingegrenzt. Sinnvoll erscheint hier
die Beschränkung auf Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t.
Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr soll weiterhin unbeschränkt möglich
sein. Die Verwaltung des Amtes Barnim-Oderbruch wird mit der Durchführung des
Verfahrens beauftragt. Der Beschluss Blies/20090427/Ö14 wird aufgehoben.