Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliedorf beschließt:

1.   Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesdorf, z.Zt. gültig in seiner

      Fassung zur 1. Änderung, soll geändert werden. Die neue Fassung erhält die

      Bezeichnung „2. Änderung des        Flächennutzungsplanes mit integriertem

      Landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf, OT: Bliesdorf“.

 

2.   Die Änderung betrifft als „Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen

      Werkstatt Bliesdorf, südwestlich der Ortslage Bliesdorf und umfasst das Flurstück

      Nr. 146 der Flur 4 der Gemarkung Bliesdorf.

 

3.   Die zu ändernde Fläche ist z. Zt. im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft

      dargestellt. Das Planungsziel ist, diese Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“

      auszuweisen um der weiterführenden Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-

      Anlagen für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer           öffentlichen Einwohner-

      versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).