Sitzung: 06.08.2012 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliedorf beschließt:
1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bliesdorf, z.Zt. gültig in seiner
Fassung zur 1. Änderung, soll geändert
werden. Die neue Fassung erhält die
Bezeichnung „2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf,
OT: Bliesdorf“.
2. Die Änderung betrifft als
„Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen
Werkstatt Bliesdorf, südwestlich der
Ortslage Bliesdorf und umfasst das Flurstück
Nr. 146 der Flur 4 der Gemarkung
Bliesdorf.
3. Die zu ändernde Fläche ist z. Zt. im
Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft
dargestellt. Das Planungsziel ist, diese
Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“
auszuweisen um der weiterführenden
Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-
Anlagen für die Erzeugung von
Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.
4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in
Form einer öffentlichen
Einwohner-
versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1
BauGB).
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
(§ 2 Abs.1 BauGB).