Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:

1.   Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Bliesdorf, z.Zt. gültig in seiner

      Fassung zur 1. Änderung, soll geändert werden. Die neue Fassung erhält die

      Bezeichnung „5. Änderung des        Flächennutzungsplanes mit integriertem

      Landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf, OT: Metzdorf“.

 

2.   Die Änderung betrifft als „Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen

      Schweine-/Rinderanlage Metzdorf, südlich der Ortslage Metzdorf und umfasst die

      Flurstücke Nr. 136, 144, 217 und 220 der Flur 1 der Gemarkung Metzdorf.

 

3.   Die zu ändernde Fläche ist z.Zt. im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft

      dargestellt. Das Planungsziel ist, diese Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“

      auszuweisen um der weiterführenden Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-

      Anlagen für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer           öffentlichen Einwohner-

      versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).