Sitzung: 06.08.2012 Gemeindevertretung Bliesdorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bliesdorf beschließt:
1. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bliesdorf, z.Zt. gültig in seiner
Fassung zur 1. Änderung, soll geändert
werden. Die neue Fassung erhält die
Bezeichnung „5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan der Gemeinde Bliesdorf,
OT: Metzdorf“.
2. Die Änderung betrifft als
„Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen
Schweine-/Rinderanlage Metzdorf, südlich
der Ortslage Metzdorf und umfasst die
Flurstücke Nr. 136, 144, 217 und 220 der
Flur 1 der Gemarkung Metzdorf.
3. Die zu ändernde Fläche ist z.Zt. im
Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft
dargestellt. Das Planungsziel ist, diese
Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“
auszuweisen um der weiterführenden
Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-
Anlagen für die Erzeugung von
Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.
4. Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in
Form einer öffentlichen
Einwohner-
versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1
BauGB).
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
(§ 2 Abs.1 BauGB).