Sitzung: 02.08.2012 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: Ablehnung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:
1. Für
das Gebiet der ehemaligen Schweineanlage Herzhorn, westlich der Ortslage
Herzhorn
soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung
Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
Herzhorn
aufgestellt
werden. Die Planfläche gehört zur Gemarkung Herzhorn, Flur 2 und
beinhaltet
die Flurstücke Nr. 4/7, 4/19, 50, 52 und 53. Das Plangebiet wird im
Nordwesten
durch die Landstraße L 33, im Osten durch die Ortsrandlage (Flurstücke
Nr.
4/2 und 4/3), im Südosten durch den „Ihlower Weg“ (Flurstück Nr. 20) sowie
einer
Hofanlage
(Flurstück Nr. 51) und im Westen durch die Ackerfläche Flurstück Nr. 4/20
begrenzt.
2. Der
Vorhabenträger ist die Landwirtschaftsgesellschaft Reichenow mbH,
Mögliner Weg 1 in 16269 Wriezen, OT Schulzendorf.
3. Es
werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Freifläche als
„Sondergebiet
Photovoltaik“ zur Errichtung einer
Photovoltaik-Anlage für die Erzeugung
von
Elektroenergie zur Fremdeinspeisung.
4. Es
soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohner-
versammlung
durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).
5. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).