Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

 

1.   Für das Gebiet der ehemaligen Schweineanlage Herzhorn, westlich der Ortslage

      Herzhorn soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung

     

                                    Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Herzhorn

 

      aufgestellt werden. Die Planfläche gehört zur Gemarkung Herzhorn, Flur 2 und

      beinhaltet die Flurstücke Nr. 4/7, 4/19, 50, 52 und 53. Das Plangebiet wird im

      Nordwesten durch die Landstraße L 33, im Osten durch die Ortsrandlage (Flurstücke

      Nr. 4/2 und 4/3), im Südosten durch den „Ihlower Weg“ (Flurstück Nr. 20) sowie einer

      Hofanlage (Flurstück Nr. 51) und im Westen durch die Ackerfläche Flurstück Nr. 4/20

      begrenzt.

 

2.   Der Vorhabenträger ist die Landwirtschaftsgesellschaft Reichenow mbH,

      Mögliner Weg 1 in 16269 Wriezen, OT Schulzendorf.

 

3.   Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Freifläche als

      „Sondergebiet Photovoltaik“ zur      Errichtung einer Photovoltaik-Anlage für die Erzeugung

      von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer           öffentlichen Einwohner-

      versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).