Sitzung: 02.08.2012 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: Ablehnung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:
1. Der
rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenow-Möglin, soll
geändert
werden. Die neue Fassung erhält die Bezeichnung „1. Änderung des
Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Reichenow-
Möglin,
OT: Reichenow“.
2. Die
Änderung betrifft als „Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen
Schweineanlage
Herzhorn, westlich der Ortslage Herzhorn und umfasst die Flurstücke
Nr.
4/7, 4/19, 50, 52 und 53 der Flur 2 der Gemarkung Herzhorn.
3. Die
zu ändernde Fläche ist z.Zt. im Flächennutzungsplan als Fläche der
Landwirtschaft
dargestellt.
Das Planungsziel ist, diese Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“
auszuweisen
um der weiterführenden Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-
Anlagen
für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.
4. Es
soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohner-
versammlung
durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).
5. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).