Beschluss: Ablehnung

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

 

1.   Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenow-Möglin, soll

      geändert werden. Die neue Fassung erhält die Bezeichnung „1. Änderung des

      Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Reichenow-

      Möglin, OT: Reichenow“.

 

2.   Die Änderung betrifft als „Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen

      Schweineanlage Herzhorn, westlich der Ortslage Herzhorn und umfasst die Flurstücke

      Nr. 4/7, 4/19, 50, 52 und 53 der Flur 2 der Gemarkung Herzhorn.

 

3.   Die zu ändernde Fläche ist z.Zt. im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft

      dargestellt. Das Planungsziel ist, diese Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“

      auszuweisen um der weiterführenden Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-

      Anlagen für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohner-

      versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).