Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:

 

1.   Für das Gebiet der ehemaligen Rinder-/Schweineanlage „An der Apfelallee“,

      nordwestlich der Ortslage Möglin soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit

      der Bezeichnung:

 

                                 Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Möglin

 

      aufgestellt werden. Die Planfläche gehört zur Gemarkung Möglin, Flur 1 und beinhaltet

      die Flurstücke Nr. 44, 326 und 327. Das Plangebiet wird im Nordosten durch die

      Ackerfläche des Flurstücks Nr. 42, im Osten durch Betriebsgebäude mit einer

      Getreidelagerhalle (Flurstücken Nr. 46, 324 und 325), im Südwesten durch die

      „Apfelallee“ und im Nordwesten durch eine Ackerfläche begrenzt.

 

2.   Der Vorhabenträger ist die Thaersche Gutsverwaltung Möglin GmbH, Hauptstraße 19

      in 16269 Wriezen, OT Möglin.

 

3.   Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Ausweisung einer Freifläche als

      „Sondergebiet Photovoltaik“ zur      Errichtung einer Photovoltaik-Anlage für die Erzeugung

      von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung.

 

4.   Es soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohner-

      versammlung durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).

 

5.   Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).