Sitzung: 02.08.2012 Gemeindevertretung Reichenow-Möglin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Reichenow-Möglin beschließt:
1. Der
rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Reichenow-Möglin soll
geändert
werden. Die neue Fassung erhält die Bezeichnung „1. Änderung des
Flächennutzungsplanes
mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Reichenow-
Möglin,
OT: Möglin“.
2. Die
Änderung betrifft als „Teilflächenänderungsverfahren“ das Gebiet der ehemaligen
Rinder-/Schweineanlage
„An der Apfelallee“, nordwestlich der Ortslage Möglin und
umfasst
die Flurstücke Nr. 44, 326 und 327 der Flur 1 der Gemarkung Möglin.
3. Die
zu ändernde Fläche ist z. Zt. im Flächennutzungsplan als Fläche der
Landwirtschaft
dargestellt.
Das Planungsziel ist, diese Fläche künftig als „Sondergebiet Photovoltaik“
auszuweisen
um der weiterführenden Bauleitplanung die Ansiedlung von Photovoltaik-
Anlagen
für die Erzeugung von Elektroenergie zur Fremdeinspeisung zu ermöglichen.
4. Es
soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Einwohner-
versammlung
durchgeführt werden (§ 3 Abs.1 BauGB).
5. Der
Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 BauGB).