Sitzung: 09.08.2012 Gemeindevertretung Neutrebbin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neutrebbin beschließt:
1.
Der Planentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin,
wird in der vorliegenden Fassung 07/2012 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Neutrebbin, OT Alttrebbin,
und die Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine
Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5.
Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können und ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
3.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf
einzuholen.