Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, die Aufgaben der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsteiles Neulietzegöricke der Gemeinde Neulewin gem. § 91 Abs. 2 Brandenburgisches Wahlgesetz (BbgKWahlG) für den Rest der Wahlperiode selbst wahrzunehmen.