Sitzung: 26.09.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Neulewin beschließt, die Aufgaben
der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers des Ortsteiles Neulietzegöricke der
Gemeinde Neulewin gem. § 91 Abs. 2 Brandenburgisches Wahlgesetz (BbgKWahlG) für
den Rest der Wahlperiode selbst wahrzunehmen.