Sitzung: 26.09.2012 Gemeindevertretung Neulewin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin, OT Neulewin wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird der Begründungsentwurf einschließlich Umweltbericht gebilligt.
- Der Entwurf des o.g. Flächennutzungsplanes sowie die Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Absatz 2 BauGB einen Monat öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB sind Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einschließlich
Umweltbericht einzuholen.